Nicht nur der lohnabhängige Beitrag, sondern auch ein eventueller Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung werde von Finanzamt anerkannt, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin.
Feb 22, 2012 | GERMANY

Zusatzbeitrag ist steuerlich absetzbar

by dpa

BERLIN - Krankenkassenbeiträge können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Nicht nur der lohnabhängige Beitrag, sondern auch ein eventueller Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung werde von Finanzamt anerkannt.

Krankenkassenbeiträge können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Doch nicht nur der lohnabhängige Beitrag, sondern auch ein eventueller Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung werde von Finanzamt anerkannt, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. «Diesen Beitrag kann man schnell vergessen, da er nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung, die man vom Arbeitgeber erhält, vermerkt ist.» Krankenversicherte sollten sich an ihre Krankenkassen wenden. Diese stellt über den Zusatzbeitrag eine gesonderte Bescheinigung für die Einkommensteuererklärung aus.